Krankheitsfrüherkennung

Die aktuell gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung verschiedenster Erkrankungen im Rahmen des “Gesundheits-Check-ups” sollten zweifelsohne so intensiv und flächendeckend wie möglich genutzt werden; so steht es im aktuellen Deutschen Ärzteblatt, Jg. 121, Heft 13, 28.06.2024:

Gesetzlich festgelegte Ansprüche auf Früherkennungsuntersuchungen im Erwachsenenalter:

Geschlecht

Frauen

Alter

20-34
ab 35
ab 30
50-75

Intervall

jährlich
alle 3 Jahre
jährlich
alle 2 Jahre

Vorsorge-untersuchung

Genitaluntersuchung

Brustuntersuchung
Mammographie


Männer

ab 45

jährlich

Genitaluntersuchung


Frauen + Männer

Männer
Frauen

50-54

ab 50
ab 55

jährlich

2 x im Abstand von
mind. 10 Jahren

Test auf Blut im Stuhl

Darmspiegelung


Frauen + Männer

ab 35

ab 35

18-34
ab 35

ab 18

alle 2 Jahre

einmalig


einmalig
alle 3 Jahre

halbjährlich

Hautkrebs-Screening

Screening nach Hepatitis B- + C-Virusinfektion

Gesundheits-Check-up *)


Zahnvorsorge


Männer

ab 65

einmalig

Ultaschall, ob Erweiterung
der Bauchaorta


*) Gesundheits-Check-up beinhaltet Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, Laboruntersuchung von Gesamtcholesterin, LDL- + HDL-Cholesterin, Triglyzeride, Serum-Glukose sowie Urinuntersuchung von Harnsteintest (ab 35. Lebensjahr), Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Nitrit

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