Die aktuell gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung verschiedenster Erkrankungen im Rahmen des “Gesundheits-Check-ups” sollten zweifelsohne so intensiv und flächendeckend wie möglich genutzt werden; so steht es im aktuellen Deutschen Ärzteblatt, Jg. 121, Heft 13, 28.06.2024:
Gesetzlich festgelegte Ansprüche auf Früherkennungsuntersuchungen im Erwachsenenalter:
Geschlecht
Frauen
Alter
20-34
ab 35
ab 30
50-75
Intervall
jährlich
alle 3 Jahre
jährlich
alle 2 Jahre
Vorsorge-untersuchung
Genitaluntersuchung
Brustuntersuchung
Mammographie
Männer
ab 45
jährlich
Genitaluntersuchung
Frauen + Männer
Männer
Frauen
50-54
ab 50
ab 55
jährlich
2 x im Abstand von
mind. 10 Jahren
Test auf Blut im Stuhl
Darmspiegelung
Frauen + Männer
ab 35
ab 35
18-34
ab 35
ab 18
alle 2 Jahre
einmalig
einmalig
alle 3 Jahre
halbjährlich
Hautkrebs-Screening
Screening nach Hepatitis B- + C-Virusinfektion
Gesundheits-Check-up *)
Zahnvorsorge
Männer
ab 65
einmalig
Ultaschall, ob Erweiterung
der Bauchaorta
*) Gesundheits-Check-up beinhaltet Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, Laboruntersuchung von Gesamtcholesterin, LDL- + HDL-Cholesterin, Triglyzeride, Serum-Glukose sowie Urinuntersuchung von Harnsteintest (ab 35. Lebensjahr), Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Nitrit