Insekten in Lebensmitteln

Mehlwürmer
Brot mit Mehlwürmern
Kuchen mit Mehlwürmeranteil

Seit kurzem gelten – zumindest einige – Insekten bei uns als „neuartiges Lebensmittel“.
Dementsprechend ist es legal, wenn gelbe Mehlwürmer, Wanderheuschrecken, Hausgrillen und die Larven des Getreideschimmelkäfers als sogenannte „Buffalowürmer“ nicht nur pur, sondern auch als Bestandteil verschiedener Waren im Handel angeboten werden.

Wanderheuschrecken
Hausgrille (Heimchen)
Buffalowürmer

Nachdem sie in der Regel blanchiert wurden, dürfen die Insekten, je nach individueller Zulassung, entweder im Ganzen gefroren, getrocknet oder gemahlen bzw. in pastenartiger Form in den Verkehr gebracht werden. Außerdem ist eine Verwendung als Zutat in einem festgelegten Mengenanteil je nach Lebensmittel, wie beispielsweise Nudeln, Fleischersatzprodukten oder Backwaren zulässig.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen allerdings auf der Verpackung des Produktes erkennen können, dass Insekten enthalten sind. Gesondert muss auf dem Etikett auf mögliche Kreuzreaktionen bei Allergien auf Krustentiere und Hausstaubmilben hingewiesen werden.

Fotos: Wikipedia, Stockadobe, Amozon

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