Arzneimittelentsorgung: mehr aufklären

Foto: Deutsches Ärzteblatt

Wie wir beim Besuch der Biebertaler Kläranlage von Herrn Müller bestätigt bekamen, fließen Arzneimittelreste ungeklärt in der Bieberbach und damit irgendwann ins Trinkwasser der Menschen.

Was (nicht) tun?

Daher sollte Patienten z.B. ihre Hände nach dem Auftragen von einem der meistverwendeten Wirkstoffe in Deutschland: >Schmerzmittelsalben< mit einem Papiertuch abwischen, bevor sie sie waschen.

Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten

Weder in die Spüle, noch in die Toilette gehören Arzneimittelreste, wo sie laut einer Umfrage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) aus dem Jahr 2013 von 47 % der Befragten entsorgt werden.
50 % erklärten, sie seien nur unzureichend über die Problematik der Arzneimittelrückstände im Wasser aufgeklärt worden (Quelle: Dt. Ärzteblatt 12/2018) und wissen nicht, was sie mit diesen Medikamenten machen sollen und entsorgen fahrlässig.In manchen Kommunen – Foto – ist eine gesonderte Sammlung abgelaufener Arzneimittel vorgesehen – bei uns nicht. Bei der Sammlung über Apotheken, Kliniken oder Sammelstellen können die Wirkstoffe getrennt gesammelt werden und an Abfall- und Gefahrgut-Entsorger gegeben werden. Zudem wird bei diesem Weg dem Zugriff Dritter vorgesorgt. Goldstandard für die Entsorgung von Arzneimitteln aktuell noch die Verbrennung.
In Deutschland ist es allerdings so, dass die Entsorgung abgelaufener Arzneimittel von Kommune zu Kommune anders funktioniert. Das BMBF stellt auf der Webseite www.arzneimittelentsorgung.de bzw. spezifischer für Biebertal folgende Wege vor:
Entsorgung im Restmüll,
Abgabe in einem Recyclinghof,
in einem Schadstoffmobil
– oder in einer Apotheke, die abgelaufene Arzneimittel zurücknimmt.
Dazu waren Apotheken bis 2009 verpflichtet, heutzutage ist die Entsorgung über die Apotheke eine freiwillige Serviceleistung. Dort würden sie dann von Dienstleistern abgeholt und fachgerecht entsorgt.
Wer sich nicht sicher ist, wie ein Arzneimittel am sinnvollsten zu entsorgen ist, wirft am besten einen Blick in die Packungsbeilage. Dort findet sich im Abschnitt 5 der spezifische Entsorgungshinweis: Darf das Präparat nicht über den Restmüll entsorgt werden, ist das dort explizit vermerkt. Ein Sonderfall sind Zytostatika (Substanzen, die das Zellwachstum beziehungsweise die Zellteilung hemmen), die aufgrund ihrer hohen Toxizität prinzipiell nicht im Restmüll entsorgt werden dürfen.

Mehr Aufklären

Letztlich ist es nicht zu vermeiden dass Wirkstoffe in die Umwelt gelangen, denn Arzneimittel werden ausgeschieden und gelangen so kontinuierlich in unsere Abwässer. Durch permanenten Belastung von Gewässern und Böden mit Arzneiwirkstoffen sind die Folgen noch weitgehend unbekannt, aber nicht zu vernachlässigen! Denn über das Trinkwasser gelangen potente Wirkstoffe, neben verschreibungspflichtigen Substanzen wie Hormonen, Zytostatika oder Röntgenkontrastmitteln auch nicht verschreibungspflichtige Stoffe wie Schmerzmittel und andere in Körper, wo sie nicht hingehören, wo sie jedoch wirken! Dabei ist das Ausmaß der potenziellen Schäden für die Umwelt schon aufgrund der Zahl der betreffenden Stoffe groß: Von den rund 2 500 Arzneimittelwirkstoffen, die in Deutschland zur Anwendung beim Menschen zugelassen sind, stuft das Umweltbundesamt etwa die Hälfte als umweltrelevant ein.

Quelle: Lau, TobiasOsterloh, Falk in Dt. Arztebl 2023; 120(13): A-556 / B-476

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert