Kindesmisshandlungen erkennen

„Es kann kein vernachlässigtes oder misshandeltes Kind geben, das nicht irgendein Erwachsener vorher zu Gesicht bekommen hat„, sagt Prof. Wolgang Kölfen aus der Kinderklinik Mönchengladbach – auch wenn sich das alles in den meisten Fällen „hinter verschlossenen Türen“ abspielt. 
Es kann dabei zwar sein, dass die Zeichen nicht richtig gedeutet wurden, zu wenig know-how vorlag oder schlicht weggeschaut wurde, wenn sich ein Verdacht auf Misshandlung, für Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch zeigten. Das aber muss immer wieder noch – im Sinne der Kinder – besser werden.

Quelle: https://marco-breitenstein.de/fortbildungen-workshops-seminare/kindesmisshandlung-erkennen/
(Dieses Poster kann beim Autor für 5,- € bestellt werden.)

Gerade in den Zeiten, in denen die Corona-Pandemie für enges Zusammenrücken in Wohnungen und Quarantäne oder sonstige Betreuungslücken in der Versorgung unserer Kinder sorgte, steigt die Sorge – wie auch die Gewissheit -, dass es vermehrt in Überforderungssituationen zu Übergriffen kommen könnte. Allein die Zahl der Anrufe bei der „Nummer gegen Kummer“ hat im März und April 2020 im Vergleich zu den Vormonaten etwa um die Hälfte zugenommen.

Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch ist ein kostenloser und anonymer Service. Unter der Nummer 0800 22 55 530 wird Hilfe für von sexueller Gewalt Betroffene sowie für Angehörige angeboten.
Die medizinische Kinderschutz-Hotline bietet unter 0800 1921 000 kollegiale Beratung.
Spezielle für Medizinstudierende bietet die Initiative „Viola“ des Bvmd Informationen und Unterstützung.
Ein weiteres Angebot ist die „Nummer gegen Kummer: Kinder und Jugendliche erhalten unter der Nummer 116111 kostenlos und anonym Hilfe.
Eltern können bei Sorgen um ihr Kind die Hotline 0800 111 0 550 anwählen.
Die Internetseite www.kein-kind-alleine-lassen.de bündelt Informationen zu Beratungsangeboten. 
Auch https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gewalt/kindesmisshandlung/fakten/ gibt Hinweise und Zahlen (siehe nachfolgende Grafik):

Es wird in Kliniken und Arztpraxien mit 10 – 15 Fällen pro Monat mit Verdacht auf Kindesmisshandlung gerechnet. Dabei sind die „weichen Fälle“, die eher in Richtung Vernachlässigung gehen – z.B. keine U-Untersuchungen, ganz schlechter Zahnstatus, das Kind ist total verschüchtert -, eher schwer zu erkennen. Hier sind nicht nur Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer, das Kita-Team, Sportvereine usw. gefragt, sondern auch Nachbarn und alle, die mit Kindern zu tun haben, gefragt, die Augen offen zu halten. Auch wenn sich ein Verdacht nicht bestätigen sollte – z.B. wenn sich die Hämatome als Gerinnungsstörung herausstellen – ist eine Meldung an das Jugendamt eine wichtige Unterstützung und Hilfe für das Kind.
Denn alle Hinweise auf Verletzungen, Verwahrlosung, schlechten Pflegezustand können wichtig sein, um eine Kind vor einem Martyrium zu retten.
Immer da, wo auffällige Dinge an der Haut, wie blaue Flecken zu sehen sind, sollte – in der Arztpraxis – ein Ganzkörperstatus erhoben werden und im Alltag ruhig nachgefragt werden, wie es dazu kam. Unstimmig erscheinende Antworten der Erwachsenen sollten misstrauisch und wachsam machen – insbesondere, wenn die Verletzungsmuster nicht zum Alter des Kindes und zu dem was die Eltern sagen passt. Eine geschollene Wange, die man bei älteren Kindern immer mal wieder sieht oder Striemen auf der Haut, Verbrühungen oder Verbrennungen passen nicht unbedingt zur Erzählung, das seine die älteren Geschwister, der Hund oder ein Sturz gewesen. Auch wenn eigentlich gut behandelbare Erkrankungen immer wieder aufblühen, könnte es daran liegen, „dass es bei Mama und Papa nicht so schön ist“.

Besteht der Verdacht auf Kindesmisshandlung, sollte man nicht zu offensiv vorgehen, drängen oder beschuldigen, oder Kinder zu Aussagen drängen. In der Regel sind sie der Familie gegenüber solidarisch und fürchten, dass schlimmeres passiert; z.B. dass die aus der Familie genommen werden. Kinder beschützen ihre Familien in der Regel und wollen niemanden belasten.
Gelegentlich ist es für eine Mutter auch „normal“, wenn sie selbst als Kind missbraucht wurden, so dass sie innerlich keine Rebellion gegen derartige Übergriffe empfinden und ihr Kind daher nicht schützen, wie man es erwarten würde und wie es für das Kind gut wäre.
In den Gesprächen geht es immer darum, Kontakt aufzubauen, „den Faden nicht abreißen zu lassen“. Da ist es immer nützlich, sich selbst für nicht so kompetent zu erklären und den Eltern vorzuschlagen, jemanden hinzuzuziehen. So können sowohl erfahrene und mit dem Thema vertraute Menschen, wie auch das Jugendamt, informiert und hinzugezogen werden. Aber auch und insbesondere, wenn die Eltern das verweigern, kann das Jugendamt anonym informiert werden.
Ein Augenarzttermin kann über Untersuchungen des Augenhintergrundes Hinweise auf ein Schütteltrauma bei Kleinkindern finden; Röntgenaufnahme zeigen alte und neue Frakturen; usw.
Wenn der Verdacht auf Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch vorliegt, ist das Jugendamt *) umgehend zu verständigen. Das unterliegt nach dem neuen Kinderschutzgesetz nicht der ärztlichen Schweigepflicht, im Gegenteil, diese Information ist ausdrücklich erlaubt. Also auch, wenn in einer Wohnung absolutes Chaos herrscht und darin Kinder leben, ist man nach der aktuellen Gesetzeslage verpflichtet, sich darum zu kümmern – also Hilfe organisieren.
*) Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes Gießen, bzw. des Landkreises Gießen

Auch wenn man sich als Außenstehender oft fragt, warum den Eltern das Sorgerecht nicht sofort entzogen oder das Kind in Obhut genommen wird, liegt das daran, dass in unserem Grundgesetz das Recht der Eltern über dem des Kindes steht. Der Gesetzgeber kann erst eingreifen, wenn nachgewiesenermaßen etwas Schlimmes passiert ist. Aber selbst dann ist eine Inobhutnahme des Kindes juristisch extrem kompliziert.
Daher müssen alle, die mit Kindern zu tun haben, zusammenarbeiten, die vorgegebenen Grenzen achten und der jeweils kompetenten, zuständigen Stelle sein Arbeiten ermöglichen.

Quellen:
Dt. Ärzteblatt, 28 Oktober, 2021, Artikel von Gerti Keller, „Tipps für Ärztinnen und Ärzte: So erkennen Sie Kindesmisshandlung und -vernachlässigung“; aus dem auch das Foto oben mit dem Teddy stammt; https://marco-breitenstein.de/fortbildungen-workshops-seminare/kindesmisshandlung-erkennen/
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157324/umfrage/polizeilich-erfasste-faelle-der-misshandlung-von-kindern-seit-1995/
https://beauftragter-missbrauch.de/themen/hilfeangebote-fuer-betroffene-von-sexualisierter-gewalt
https://www.polizei-beratung.de/presse/infografiken/detail/kindesmisshandlung/

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