Rauchwarnmelder

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Neben den Menschen, die durch Feuer und Rauch ums Leben kommen, gibt es oft weitere, die durch Brände verletzt werden. Die meisten Brandopfer werden zuhause, meist nachts, im Schlaf überrascht.
Deshalb ist inzwischen gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Neu- und Umbauten mindestens folgende Räume von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind:
– Schlaf- und Kinderzimmer
– Flure, die als Rettungswege dienen

Bestehende Wohnungen mussten bis zum 31. Dezember 2014 nachgerüstet werden. Einbaupflicht!
Verantwortlich für den Einbau sind die Hauseigentümer;
Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft sind die unmittelbaren Nutzer, also Bewohner bzw. Mieter eines Hauses oder einer Wohnung.

Quelle: Feuerwehr Biebertal

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